Spekulationssteuer (§23 EStG)
Definition
Einkommensteuer auf Wertgewinne beim Verkauf einer Immobilie innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist. Besteuert wird die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis (abzüglich Kaufnebenkosten und werterhöhender Investitionen) mit dem persönlichen Steuersatz. Befreit: 10+ Jahre Haltedauer oder durchgehende Eigennutzung im Verkaufsjahr und den 2 Vorjahren.
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